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Neue Verrechnungsweise bei Feuerwehreinsätzen

FF Grünau im Almtal zur Übersicht

Nach Vorgaben des Landes Oberösterreich müssen ab 01.01.2023 alle Feuerwehreinsätze verrechnet werden.

Nach Vorgaben des Landes Oberösterreich müssen ab 01.01.2023 alle Feuerwehreinsätze verrechnet werden. Folgende Ausnahmen:  Brandeinsätze, Einsätze zur Abwendung von Brandgefahr, Einsätze bei Elementarereignissen (Sturmschäden, Hochwasser, Schneedruck etc.)  zur Setzung von Erstmaßnahmen und zur Abwehr von drohender, unmittelbarer Gefahr. Des Weiteren besteht bei Unfällen und akuten Notfällen zur Rettung von Menschen und Tieren kein Kostenersatz.

Verbrauchsgüter wie Schaummittel, Löschpulver, Löschgase, Atemfilter, Atemluft, Bindemittel für Chemikalien, Öl, usw. sind zu ersetzen. Die Leistungen durch die Feuerwehr Grünau bei Einsätzen wie beispielsweise Entfernung eines Wespennestes, Binden einer Ölspur, Bergen von Fahrzeugen und Geräten, Pumparbeiten, Lotsendienste etc. werden laut Feuerwehrtarifordnung 2016 von der Gemeinde Grünau im Almtal vorgeschrieben. Laut Vorgabe vom Land Oberösterreich profitiert die Feuerwehr von diesen Einsatzeinnahmen nicht mehr. Die daraus generierten Finanzmittel werden von der Gemeinde Grünau im Almtal der Abgangsdeckung zugeführt.